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Eggarten-Siedlung biegt auf die Zielgerade ein

Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen

Der Bebauungsplanentwurf wurde im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Stadt fortgeschrieben und die aktualisierten Planunterlagen für den Bebauungsplan von uns an die Stadt München übergeben. Im Februar 2025 folgte nun ein wichtiger Verfahrensschritt: Die so genannte Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger „öffentlicher Belange“ wurde von der Stadt durchgeführt.

Wer wird beteiligt – und warum?

Wenn eine Stadt bzw. Kommune einen Bebauungsplan erstellt oder ändert, müssen verschiedene Behörden und Institutionen einbezogen werden. Dazu gehören in München unter anderem die Naturschutzbehörden, das Sozialreferat, das Schulamt, das Gesundheitsreferat, das Baureferat, das Mobilitätsreferat, die Stadtwerke, das Wasserwirtschaftsamt, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund und viele mehr. Sie alle prüfen, ob und auf welche Art die Planungen ihre Aufgaben und Zuständigkeiten betreffen.

Wie geht es weiter?

Diese Institutionen erhielten im Februar die detaillierten Planungsunterlagen zur Prüfung. Dabei sind die Institutionen aufgefordert, Stellung zu beziehen. Nun wird die Stadt München diese Stellungnahmen prüfen und – wenn nötig – werden die Planunterlagen entsprechend angepasst. Anschließend – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte – wird der Bebauungsplan dann dem Stadtrat zur Billigung vorgelegt und dann nochmals öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Auch hier können die Bürger*innen nochmals zu den Planungen Stellung beziehen.